Statuten

Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie
 
I. Name und Sitz der Gesellschaft


1. Unter dem Namen "Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie" (abgekürzt SGNC1954 -
1983 "Vereinigung der Schweizerischen Neurochirurgen") besteht ein Verein im Sinne von
Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der Gesellschaft ist derjenige der
administrativen Geschäftsstelle.


2. Die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie ist Mitglied der "Foederatio Medicorum
Chirurgicorum Helveticorum" (fmCh) und gehört der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH)
im Sinne der Zentralstatuten vom 13. März 1986 an. Die Gesellschaft kann nationalen und
internationalen Berufsverbänden (z. B. WFNS, EANS), Fachgesellschaften und Institutionen
beitreten. Über den Beitritt sowie die Vertretungen entscheidet die Generalversammlung auf
Antrag des Vorstands.

 

Statuten (PDF, deutsch)
Statuten (PDF, französisch)