Mitgliederantrag


Aufnahme Mitglieder 

Statuten
Dokument zur Adressänderung

Es bestehen fünf Mitgliederkategorien:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Jungmitglieder
  • Ausserordentliche Mitglieder
  • Korrespondierende Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Freie Mitglieder

Ordentliche Mitglieder

Spezialärzte für Neurochirurgie mit FMH-Titel aus der Schweiz der Facharzttitel aus der Europäischen Union. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht. Ferner dürfen diejenigen ausländischen, nicht EU-staatsangehörigen Neurochirurgen als ordentlichen Mitglieder gewählt werden, welche von kantonalen Behörden als Chefärzte oder Leitende Ärzte neurochirurgischer Universitätskliniken oder offizieller Kliniken an Kantonsspitälern ernannt wurden.

Antragsformular

 

Jungmitglieder

Als Jungmitglied kann jeder an einer anerkannten schweizerischen Neurochirurgischen-Klinik in Weiterbildung zum Neurochirurgie-Facharzt stehende Assistent mit einer gesicherten Weiterbildungsstelle aufgenommen werden.
Der Weiterbildungsverantwortliche dieser Weiterbildungsstätte muss den Antrag unterzeichnen. Die Jungmitgliedschaft erlischt bei Abbruch der Neurochirurgischen-Weiterbildung sowie spätestens 12 Monate nach Verleihung des Neurochirurgischen Facharzttitels automatisch. Jungmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Antragsformular Jungmitgliedschaft


Ausserordentliche Mitglieder

Schweizer, die ihre spezialärztliche Ausbildung in Neurochirurgie noch nicht abgeschlossen haben bzw. die Bedingungen für die Ernennung zum ordentlichen Mitglied nicht erfüllen und Ausländer, die unter gleichen Voraussetzung in der Schweiz arbeiten. Ausserordentliche Mitglieder haben kein Wahlrecht.

Antragsformular

 

Weiteres zur Mitgliedschaft unter Punkt III der Statuten.