Informationen zur Erteilung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz in der Neurochirurgie

Das Fähigkeitsprogramm Strahlenschutz für die Neurochirurgie ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Mit dem Ablauf der Übergangsbestimmungen per 30. Juni 2025 erfolgt der Eintrag des Fähigkeitsausweises nicht mehr automatisch beim Erwerb des Facharzttitels. Ärztinnen und Ärzte müssen den Fähigkeitsausweis nun aktiv bei der zuständigen Fachgesellschaft beantragen.

Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen zum Erwerb des Fähigkeitsausweises «Strahlenschutz» ist Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels in Neurochirurgie. Aus diesem Grund müssen die Weiterzubildenden bei Eingabe des Titelgesuches eine Bestätigung der Fachgesellschaft über die erfüllten Bedingungen beilegen.

Auszug Weiterbildungsprogramm Neurochirurgie

2.2.5 Strahlenschutz 

Die Erfüllung der Anforderungen für den Fähigkeitsausweis «Strahlenschutz in der Neurochirurgie» (gemäss separatem Fähigkeitsprogramm) ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels Neurochirurgie. Dem Titelgesuch ist eine Bestätigung der Schweiz. Gesellschaft für Neurochirurgie über die erfüllten Bedingungen des Fähigkeitsausweises beizulegen. 

Programm Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Neurochirurgie

Inhalte und Anforderungen für den Erhalt des Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in Neurochirurgie:

Zum Programm. 

Antrag Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Neurochirurgie

Der Fähigkeitsausweis wird durch die SGNC erteilt und durch die Kommission für Weiter- Fortbildung, Titel und Prüfung (KWFTP) der SGNC verwaltet. 

Die theoretische und praktische Weiterbildung erfolgt während der Weiterbildung zum Facharzt für Neurochirurgie. Die praktische Weiterbildung muss an einer Weiterbildungsstätte für den Facharzt Neurochirurgie erfolgen. 

Bedingungen

Folgende Bedingungen sind für den Erhalt des Fähigkeitsausweises zu erfüllen:

Sachverständigenkurs (Art. 174 StSV) 

Es muss ein vom BAG anerkannter Sachverständigenkurs für Durchleuchtung für Ärzte im hohen, mittleren und niedrigen Dosisbereich absolviert werden (Art. 182 Abs. 2 StSV; www.radioprotection.ch). Dieser umfasst Theorie, Praktikum und bestandene Prüfung. 

Erfüllung der Lernziele und Logbuch-Formular 

Erfüllung der Lernziele gemäss Ziffer 4 des Fähigkeitsprogramms. Im Logbuch-Formular ist zu vermerken, ob die in Ziffer 4.3 aufgelisteten Lernziele erreicht wurden. Das Logbuchformular wird vom Weiterbildner unterzeichnet dem Antragsformular beigelegt.

Das Logbuchformular steht hier oder auf der Homepage des SIWF zum Download bereit. 

Ausländische Weiterbildung 

Ärzte, die eine Strahlenschutz-Sachverständigenausbildung im Ausland absolviert haben, können diese von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkennen lassen, sofern diese bezüglich Umfang und Inhalt gleichwertig ist zur entsprechenden Schweizer Sachverständigenausbildung (siehe Publikation des BAG). 
 

Antrag

Das Formular führt Sie mit ergänzenden Informationen durch den Antrag.

Das Logbuchformular ist durch die zuständige Weiterbildnerin bzw. den zuständigen Weiterbildner zu unterzeichnen und dem Antragsformular beizulegen. 

Zur Antragstellung. 


Bei Rückfragen steht Ihnen das Generalsekretariat der SGNC zur Verfügung.