Informationen zur Erteilung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz in der Neurochirurgie
Das Fähigkeitsprogramm Strahlenschutz für die Neurochirurgie ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Mit dem Ablauf der Übergangsbestimmungen per 30. Juni 2025 erfolgt der Eintrag des Fähigkeitsausweises nicht mehr automatisch beim Erwerb des Facharzttitels. Ärztinnen und Ärzte müssen den Fähigkeitsausweis nun aktiv bei der zuständigen Fachgesellschaft beantragen.
Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen zum Erwerb des Fähigkeitsausweises «Strahlenschutz» ist Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels in Neurochirurgie. Aus diesem Grund müssen die Weiterzubildenden bei Eingabe des Titelgesuches eine Bestätigung der Fachgesellschaft über die erfüllten Bedingungen beilegen.
Antrag Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Neurochirurgie
Der Fähigkeitsausweis wird durch die SGNC erteilt und durch die Kommission für Weiter- Fortbildung, Titel und Prüfung (KWFTP) der SGNC verwaltet.
Die theoretische und praktische Weiterbildung erfolgt während der Weiterbildung zum Facharzt für Neurochirurgie. Die praktische Weiterbildung muss an einer Weiterbildungsstätte für den Facharzt Neurochirurgie erfolgen.